Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung wird von den Bürgern der Stadt Leun gewählt. Sie ist das oberste Organ der Stadt.
In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden die für die Kommunalpolitik wichtigsten Entscheidungen getroffen. Die Stadtverordnetenversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Durch Satzungen örtliches Recht setzen.
- Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogrammes.
- Richtlinien und Grundsätze vorgeben, nach denen die Verwaltung arbeiten kann.
- Wahlen, z.B. des Magistrates, der Ortsgerichtsvorsteher und Schiedsmänner.
- Den Magistrat und die Verwaltung kontrollieren.
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift mit dem wesentlichen Inhalt der Verhandlungen gefertigt. Zu dem Niederschriften-Archiv gelangen Sie hier.
In der Stadt Leun besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 25 Mitgliedern.