Schiedspersonen

Schiedspersonen sind hauptsächlich eine Entlastung für das Amtsgericht, denn sie versuchen Nachbarschaftsstreitigkeiten zu schlichten, bevor es zu einer Anklage beim Amtsgericht kommt. Die Stadtverordnetenversammlung wählt Schiedspersonen, die für eine Dauer von fünf Jahren ihr ehrenamtliches Amt übernehmen. Diese Wahlen werden durch das Amtsgericht bestätigt. Hierbei sucht man gezielt Personen mit einem ruhigen Gemüt, Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit eine ruhige Atmosphäre zu schaffen und bereitschaftliches Zuhören. Zusätzlich sind die Personen in der Regel zwischen 30 und 70 Jahre alt und die Schlichtungsverhandlungen laufen meistens in den Privatwohnungen der Schlichter ab.

Wie kann ihnen eine Schiedsperson helfen?

Wenn man eine Auseinandersetzung möglichst kostengünstig und unbürokratisch klären will, ist der schnellste Weg über eine Schiedsperson. Auch außerhalb von normalen Arbeitszeiten stehen Schiedspersonen oftmals zur Verfügung. In den meisten Fällen ist die Wahrscheinlichkeit auf einen langanhaltenden Frieden gewährt, denn keine Partei kann „gewinnen“ oder „verlieren“. Wenn Sie einen Antrag auf ein Schlichtverfahren stellen möchten, sollten Sie den Namen, Vornamen und die genau Anschrift der Gegenpartei kennen, der genaue Sachverhalt muss aus Ihrem schriftlichen oder mündlichen Antrag deutlich werden und mit Antragsstellung wird die Zahlung eines Vorschusses fällig. „Dumme Gans“ oder eine „ausgerutschte“ Hand sind gute Beispiele für eine Auseinandersetzung, die durch eine Schiedsperson geklärt werden sollte. Wenn der Betroffene den Täter bestraft wissen will, muss die Person sich selbstständig an das Strafgericht wenden, doch das ist erst erlaubt, wenn man vorher eine außergerichtliche Versöhnung versucht hat. Diese Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel im Schiedsamt statt. Beispiele für Privatdelikte sind:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Die außergerichtliche Streitschlichtung erfolgt dann über Schiedsämter, die dem Land gehören. Zusätzlich steht das Schiedsamt nicht nur in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung sondern auch für Streitschlichtungsverfahren die nicht gerichtlich ab geregelt werden müssen.

Deshalb versuchen Sie es auch in diesen Fällen mit dem Schiedsamt, ehe Sie an förmliche Austragung des Streites mit Rechtsanwalt und Gericht denken! Weitere Information erhalten Sie auf der Homepage des Bundes der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V..