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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Herr Sascha Linke, Heisterberger Weg 15, 35638 Leun hat am 26. April 2021 gegenüber mir ihren Verzicht auf das Mandat als Stadtverordnete erklärt.
Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachrückt:
Christlich Demokratische Union (CDU)
Herr Lukas Wolf, Herrenweg 11, 35638 Leun
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 3, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pauker, Gemeindewahlleiter
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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