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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Antrag Briefwahl
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
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freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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Auf den Friedhöfen der Stadt Leun ist für einige Grabstätten die 30-jährige Ruhefrist abgelaufen. Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Leun werden die Grabstätten - nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten - von der Stadt Leun abgeräumt. Die Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen. Die Räumung ist für den Zeitraum August bis Oktober 2021 vorgesehen. Betroffen sind alle Reihengräber und –nischen, in denen die Beisetzung vor dem 01. Juli 1991 stattfand sowie Wahlgräber und -nischen, deren Nutzungsrecht vor dem 01. Juli 2021 abgelaufen sein wird. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden über die bevorstehende Räumung informiert.
(Bei einer gewünschten vorzeitigen Räumung bitten wir einen schriftlichen Antrag der/s Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen).
Folgende Gebühren werden erhoben:
Reihengräber: 296,00 €
Wahlgräber, 2 Stellen: 450,00 €
Urnen-Reihengräber: 152,00 € zzgl. 144,00 € für die Dauerbestattung der Urne
Urnen-Wahlgräber, 2 Stellen: 160,00 € zzgl. 144,00 € je Urne für die Dauerbestattung
Urnen-Reihennische: 144,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urne
Urnen-Wahlnische mit 2 Urnen: 288,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urnen
Für Urnen, die in Reihengräbern bzw. Wahlgräbern beigesetzt sind, wird je Urne eine Gebühr von 144,00 € für die anonyme Dauerbestattung erhoben.
Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Sollten Nutzungsberechtigte Anspruch auf bauliche Anlagen, Urnenwandplatten, Bepflanzung oder sonstige Grabausstattungen erheben, so ist dies bis spätestens
31. Juli 2021
schriftlich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden (E-Mail: j.mayerhofer@leun.de).
Der Abtransport dieser Gegenstände ist unmittelbar nach der Grabräumung durch die Nutzungsberechtigten zu erledigen, dafür anfallende Kosten gehen zu Lasten der Nutzungsberechtigten.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Nutzungsberechtigten die Grabräumung von einer Fachfirma (Steinmetzbetrieb o. ä.) durchführen lassen. Die Firma muss jedoch vorher schriftlich die Genehmigung bei der Stadt einholen.
Magistrat der Stadt Leun
Friedhofsverwaltung
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein