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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Verhaltenstipps zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner
· Raupen und Nester sollten niemals berührt werden
· Sollte es doch zu einem Kontakt kommen und diese schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot auslösen, sollte sofort der Rettungsdienst unter 112 alarmiert werden!
· Bereiche mit der Beschilderungen "Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner" sollten gemieden werden
· Windverhältnisse sollten beachtet werden, da die Brennhaare weiter getragen werden können
· Wer mit den Härchen in Kontakt kommt und Symptome entwickelt, sollte zum Arzt gehen und ihm mitteilen, dass wahrscheinlich Kontakt mit den Haaren des EPS bestand
· Auch unterhalb von befallenen Bäumen können am Boden liegende Brennhaare der Raupe noch jahrelang gesundheitliche Probleme auslösen
· Bei starkem Juckreiz kann Kratzen die Gifthaare nur tiefer in die Haut treiben
· Duschen und Haare waschen, kaltes Wasser lindert Juckreiz
· Bei Augenkontakt mit viel Wasser spülen
· Kontaminierte Kleidung schnell wechseln und bei mindestens 60°C waschen
Haustiere als Überträger
Auch Wild- und Haustiere reagieren auf die Gifthärchen. Es ist ebenfalls möglich, dass Haare auf dem Tierfell haften bleiben und so an den Menschen weiter gegeben werden. Das Kreis-Veterinäramt empfiehlt, Haustiere – insbesondere Hunde nach dem Spaziergang – gut auszubürsten, um die potentielle Gefahr durch die Raupenhaare weitestgehend einzudämmen. Durch das eigene Fell ist die Haut der Hunde geschützt vor der Raupe. Wenn doch Symptome (Juckreiz) an empfindlichen Stellen, wie zum Beispiel der Nase, auftreten, sollte der Tierarzt aufgesucht werden. Katzen, die Freigang haben, sollten ebenfalls gut ausgebürstet und auf Symptome hin beobachtet werden.
Unschwer zu erkennen ist die „kettenförmige“ Fortbewegung des Familienverbandes auf Nahrungssuche (Eichenblätter), die an eine Prozession erinnert. Tagsüber halten sich die Raupenfamilien meist in sogenannten Gespinstnestern am Stamm oder in Astgabelungen auf.
Meist werden die Raupen ohne Einsatz von Chemikalien mit Sporen des auch in der natürlichen Umwelt verbreiteten „Bacillus thuringensis“ bekämpft. Der Erfolg dieser Maßnahme ist von verschiedenen Umgebungsbedingungen abhängig. Das Präparat wirkt zudem nur während des Raupenstadiums, wichtig ist eine Beaufschlagung noch vor der Phase, in der die Raupenhaare freigesetzt werden. Unter sorgfältiger Beachtung von Schutzmaßnahmen können die Nester auch mechanisch durch hierfür spezialisierte Unternehmen entfernt werden. Dabei wird das Nest mittels Geräten abgesaugt, die auch bei der Asbestsanierung alter Gebäude eingesetzt werden. Diese Geräte können eine Verbreitung der Haare in die Umgebung zuverlässig ausschließen.
Der Befall von auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen wird durch die Städte und Gemeinden bekämpft, die Abwehr auf privatem Grund liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers.
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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