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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
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Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.06.2019 (GVBl. S. 291), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366), der §§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabegesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08. 2018 (BGBl. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessisches Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. I S. 70), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun in der Sitzung am 10.02.2020 folgende
2. Satzung zur Änderung der
E N T W Ä S S E R U N G S S A T Z U N G
[EWS]
beschlossen:
Artikel I
Die Entwässerungssatzung (EWS) vom 18.11.2013, in der Fassung der letzten Änderung vom 04.12.2017 wird wie folgt geändert:
§ 24 (1)
Gebührenmaßstäbe und –sätze für Niederschlagswasser erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich gefestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr ab dem 01.04.2020 von 0,55 Euro jährlich erhoben.
§ 26 (1)
Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schmutzwasser erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch ab dem 01.04.2020
a) Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,44 EUR,
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer
Grundstückskläreinrichtung 4,44 EUR.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Leun
Leun, den 10.02.2020
Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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