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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-Ost, 1. Ergänzung“ im Stadtteil Bissenberg gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das städtebauliche Erfordernis zur Bauleitplanung liegt in der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von bis zu 9 Wohnbaugrundstücken, von ergänzenden Stellplätzen für das benachbarte Dorfgemeinschaftshaus und der weitgehenden naturschutzrechtlichen Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Grünbestands.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab):
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung i.S. § 13 a BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13 b BauGB und wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Zur Anwendung gelangt das beschleunigte Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB aufgestellt. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. Die Belange der Umwelt und insbesondere die direkt wirkenden Vorgaben des Artenschutzes werden in einem die Begründung zum Bebauungsplan ergänzenden landschaftsplanerischen Fachbeitrag ermittelt und nehmen am Aufstellungsverfahren teil.
Leun, den 13. Dezember 2019
Der Magistrat
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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