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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
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mittwochs
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donnerstags
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freitags
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Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Leun
Bebauungsplan „Feuerwehr“ im Stadtteil Biskirchen
mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26. August 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr“ im Stadtteil Biskirchen beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Veranlassung für die Planung ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung eines zentralen Feuerwehrstandorts für die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und fachplanerischer Belange.
Das Planungsziel ist eine erwiesenermaßen zu erwartende, erhebliche Verbesserung im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe innerhalb der nach Gesetz einzuhaltenden Hilfsfristen sowie die Schaffung von Flächen zur naturschutzfachlich begründeten Eingriffsminimierung und Kompensation der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die wesentlichen Auswirkungen der Planung liegen in der Versiegelung bislang unbebauter Bereiche, der Neuorganisation und Verbesserung des Brandschutzes, der Sicherung und Entwicklung der umweltrelevanten Plangebietsteile sowie der Ein- und Durchgrünung des Plangebiets.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Ausarbeitung des Umweltberichts. Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Um der von der Planung berührten Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, werden die Bauleitpläne mit Begründung und Umweltbericht im Bauamt der Stadtverwaltung Leun, Bahnhofstraße 25 in 35638 Leun-Stockhausen, 1. OG, in der Zeit
von Mittwoch, 25. September 2019 bis einschließlich Freitag, 25. Oktober 2019
öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der vorgesehene Standort befindet sich nördlich der Ortslage von Biskirchen, westlich Stockhausen und südlich Bissenberg:
in der Übersicht und im Detail
Leun, den 20. September 2019
Der Magistrat
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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