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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leun
Bauleitplanung der Stadt Leun
Bebauungsplan Nr. 7 „Leun-Ost“, 1. Änderung im Stadtteil Leun
Bebauungsplan nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
hier: Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 25. Sitzung am 26. August 2019 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Kraft.
Die Satzung kann im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in 35638 Leun- Stockhausen, 1. OG
Montags und Dienstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwochs: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitags: 08:00 - 12:30 Uhr
eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Leun, 20. September 2019
Der Magistrat
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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