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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass von einigen Hundehaltern die Hundehalterverordnung der Stadt Leun nicht eingehalten bzw. beachtet wird. Es wird deshalb an alle Hundehalter appelliert, sich an die Hundehalterverordnung zu halten und diese zu beachten, insbesondere:
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dass Personen, die Hunde halten oder führen, dafür zu sorgen haben, dass ihre Tiere nicht ohne Aufsicht sind und die Hunde an der Leine zu führen sind,
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dass die Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht,
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Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Leun
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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