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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Herr Christian Budy hat durch Wegzug die Wählbarkeit für die Stadtverordnetenversammlung verloren. Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass er somit die Rechtsstellung als Stadtverordneter verloren.
Weiter habe ich festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun nachrückt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Frau Sandra Ernst, Heinrich-Heine-Ring 24, 35638 Leun
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 3, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pauker, Gemeindewahlleiter
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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