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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Rasengräber sind nicht bepflanzbare Einzelgrabstätten für Särge oder Urnen.
Wie schon mehrmals hier erwähnt, dürfen Pflanzen, Grabschmuck oder Grablichter nicht angebracht werden (mit Ausnahme der Beisetzung).
Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen der Rasengräber auf allen Leuner Friedhöfen dringend, diese Vorschrift zu beachten.
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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