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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat in ihrer Sitzung am 12. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-Ost“, 1. Ergänzung im Stadtteil Bissenberg beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Das Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 BauNVO zur vorrangigen Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern, um der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtteil Bissenberg Rechnung zu tragen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der nachfolgenden Übersichtskarte:
Durch den Bebauungsplan wird kein Vorhaben vorbereitet, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
Das Verfahren wird gemäß § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – durchgeführt. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Planunterlagen (Plankarte, Begründung, faunistische Kartierung und Artenschutzprüfung) in der Zeit
vom 25. April 2022 bis 25. Mai 2022 einschließlich
im Bauamt der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in Stockhausen, 1. OG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Öffnungszeiten der Verwaltung:
montags und dienstags 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
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mittwochs 08:00 - 12:00 Uhr |
donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr
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freitags 08:00 - 12:30 Uhr |
Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Die im Rathaus ausliegenden Planunterlagen sind nach Terminvereinbarung (telefonisch, online oder per E-Mail) einzusehen. Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) im Rathaus besteht weiter. Anregungen und Hinweise können auch telefonisch – (06473 9144-0) – per Fax (06473) 9144-50, Brief oder E-Mail (stadt@leun.de) zu Protokoll gegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Leun unter der Rubrik
www.leun.de/Bauen,Wirtschaft/Wohnen/Bebauungspläne
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link
https://bauleitplanung.hessen.de/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weitere Hinweise:
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Leun sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Leun bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.
Leun, 14. April 2022
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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