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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 sowie § 45 Abs. 1 und 3 StVO ordne ich in 35638 Leun, Untere Bachstraße die Aufstellung von Zeichen 283, ab Limburger Straße 1 bis Einmündung „Marktplatz“, sowie das Zeichen 286-10 (Anfang eingeschränktes Haltverbot), ab Untere Bachstraße 5 und das Zeichen 286-20 (Ende eingeschränktes Haltverbot), bis Wetzlarer Straße 1 an.
Die Aufstellung der Zeichen 283 und 286 werden durch den Bauhof der Stadt Leun ausgeführt.
Den Vollzug bitte ich der Straßenverkehrsbehörde mitzuteilen.
Björn Hartmann
Der Bürgermeister als örtliche Straßenverkehrsbehörde
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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