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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Am 31.12.2021 endet die Amtszeit der bisherigen Ortslandwirtinnen bzw. Ortslandwirte und deren Stellvertretungen. Gemäß Berufsstandmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 hat eine erneute Benennung durch den Gebietsagrarausschuss Gießen und Lahn-Dill zu erfolgen.
Alle landwirtschaftlichen Betriebsinhaberinnen und –inhaber, mithelfende Familienangehörige und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (bei Sonderkulturen mehr als 0,2 ha LF) sind aufgerufen, Vorschläge bis zum 31. August 2021 an den Gebietsagrarausschuss Gießen und Lahn-Dill, Lahn-Dill-Kreis, Abteilung für den ländlichen Raum, Postfach 13 40, 35523 Wetzlar abzugeben. Interessierte können sich auch selbst benennen.
Ortslandwirt/in kann werden, wer am Stichtag (31. August 2021)
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
3. in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren oder seinen Wohnsitz hat und in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, bei Sonderkulturen ab 0,2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber, überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig ist.
Fällt eine Voraussetzung der Benennung fort, so endet damit das Mandat.
Für weitere Informationen setzten Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen amtierenden Ortslandwirt/in in Verbindung. Dies sind:
Amtsbezirk |
Name |
Vorname |
Tel.-Nr. |
Leun |
Müller |
Wilhelm |
06473-411381 |
Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen |
Zipp |
Olaf |
06473-2405 |
Ordnungsamt der Stadt Leun
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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