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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Auf Bestreben der Stadtverwaltung Leun den „Schilderwald“ bezüglich dem absoluten Halteverbot am Lahnbahnhof etwas zu lichten, wird zeitnah die Beschilderung für ein absolutes Haltverbot (Z283) entfernt und durch die Zeichen 290.1 (Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone) und Zeichen 290.2 (Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone) ausgetauscht.
Es werden folgende Straßen als eingeschränktes Haltverbot für eine Zone ausgeschildert (siehe auch Schilderplan):
Möttbachweg, Am Schellkopf, Am Erzstollen, Schäferburg, Fichtengräben
Die Anordnung erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 sowie § 45 Abs. 1 und 3 StVO.
Der Firma AVS wird im Auftrag von Hessen –Mobil beauftragt, die Ausführung der Anordnung umgehend zu vollziehen.
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Leun
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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