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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
ab dem 01.10.2020 ist es auf Grund der Witterung wieder möglich Zweckfeuer anzumelden.
Das Bürgerbüro der Stadt Leun möchte Sie darauf hinweisen, dass es bezüglich der Anmeldung eines Zweck-/Nutzfeuers ab 01.05.2018 einige Neuerungen gibt.
Zukünftig können Zweck-/Nutzfeuer nicht mehr telefonisch, per E-Mail oder per Fax angemeldet werden. Bitte kommen Sie dazu während unserer Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Zimmer 4) spätestens 2 Werktage vor Beginn des Feuers vorbei.
Die Anmeldung sollte in der Regel von der Aufsichtsperson des Feuers selbst vorgenommen werden. Sollte die Aufsichtsperson nicht persönlich vor Ort sein, muss der beauftragte Melder folgende Unterlagen mitbringen:
· Kopie vom Ausweis der Aufsichtsperson oder originaler Ausweis
· Vollmacht zur Anmeldung des Zweck-/Nutzfeuers von der Aufsichtsperson
· Eigenes Ausweisdokument
Vor Ort wird dann der genaue Standpunkt des Zweck-/Nutzfeuers bestimmt und überprüft, ob alle nötigen Sicherheitsabstände eingehalten sind. Dies wird anschließend von dem Antragsteller/der Antragstellerin unterschrieben.
Nach der Anmeldung bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung über den Tag/die Tage, den Standpunkt und alle weiteren wichtigen Informationen von einem unserer Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgehändigt.
Diese Bestätigung führen Sie bitte am Tag des Feuers mit sich, damit Sie immer nachweisen können, dass das Feuer tatsächlich angemeldet ist.
Zukünftig wird für jede Anmeldung (pro Tag) eines Zweck-/Nutzfeuers eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 10,00 € erhoben. Bei einer Anmeldung von Folgetagen wird für jeden weiteren Tag (ab dem 2. Tag) eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 5,00 € erhoben. Diese Gebühr ist vor Ort im Bürgerbüro bei der Anmeldung zu entrichten.
Folgende Mindestabstände sind nach §3 Abs.2 der o.g. Verordnung einzuhalten:
100 m |
von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen |
35 m |
von sonstigen Gebäuden |
5 m |
zur Grundstücksgrenze |
100 m |
von Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernverkehrsstraßen, zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen, zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden |
50 m |
von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen |
100 m |
von Naturschutzgebieten, von Wäldern, Mooren und Heiden |
20 m |
von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern |
Das Team des Bürgerbüros bittet um Beachtung und bedankt sich für Ihr Verständnis.
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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