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Ein Besuch im Rathaus ist für den Publikumsverkehr nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Wir sind weiterhin telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Alle notwendigen Behördengänge sind weiterhin nur nach vorheriger telefonischer Absprache oder über Buchung eines Termins hier Online möglich. Bei Eintritt in die Verwaltung ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische oder FFP2-Maske) verpflichtend.
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Auf Grund von häufigen Nachfragen im Rathaus weißen wir darauf hin, dass auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen folgende Info zu finden ist:
Was ist wieder erlaubt, was nicht?
Die Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) sind dort zu finden.
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht
Auch sind dort Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Anlage zu finden.
Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen:
selbstgeschneiderte Masken aus Baumwolle („Community-Maske“),
Schals, Loops, Tücher
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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