Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Homepage der Stadt Leun 


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://leun.de sowie https://leun-hessen.de veröffentlichten Website des Magistrats der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun. Die Internetseite wird in einer Mobilen Version für Handy/Tablet bereitgestellt, ist aber keine eigenständige App. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Januar 2021 durchgeführten Selbstbewertung. 

Nicht barrierefreie Inhalte 
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT 
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

Barriere: 
a. Beschreibung Navigation per Tastatur 
b. Maßnahmen Für das Jahr 2021 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die weitere barrierefreie Umsetzung der Webseite.  
c. Zeitplan Siehe b 
d. Barrierefreie Alternative Verwendung der Suche oder des Kontaktformulars. 

Unverhältnismäßige Belastung 
Einige Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde. 

a. Beschreibung
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Fotos und Bilder sind nicht genau betitelt um das Foto zu Beschreiben.
b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt. Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der drupalbasierten Webseiten des Landes im Jahr 2021 eingeplant.
c. Barrierefreie Alternative Verwendung des Kontaktformulars.
d. Meldung einer Barriere über dieses Kontaktformular.

Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT. 

Inhalt:
a. Beschreibung
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
b. Barrierefreie Alternative
Verwendung des Kontaktformulars. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.01.2021 erstellt. Geplante Maßnahmen Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant: z.B. die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Sommer 2023. 

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert: 
keine Inhalte 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechpartner:
Frau N. Kaiser,
Finanzabteilung,
Bahnhofstraße 25, 35638 Leun,
Telefon: 06 47 3 / 91 44 18.
E-Mail: n.kaiser@leun.de,

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik  
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901,
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de