Erinnerung an die Leuner Vereine

Die Stadtverwaltung Leun möchte hiermit die Leuner Vereine an die fristgerechte Abgabe

  • bis zum 15.03.2025 des Antrages auf Gewährung einer Beihilfe gemäß den Förderungsrichtlinien der Stadt Leun zur Förderung des Vereinslebens und Zuschuss zu den Bewirtschaftungskosten von Sportanlangen im Haushaltsjahr 2025
  • bis zum 31.03.2025 des Antrages auf Ehrung gemäß den Richtlinien der Stadt Leun für die Verleihung von Auszeichnungen für herausragende Leistungen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich

erinnern.

Das jeweilige Antragsformular finden Sie hier unter „Vorschlag Ehrung“ bzw. „Antrag auf Mitglieder und Bewirtschaftungskosten 2025“

Bei eventuellen Fragen können Sie sich gerne mit Herr Späth, Tel.: 06473/9144-14 oder per Email: p.spaeth@leun.de in Verbindung setzen.

Ordnungsamt der Stadt Leun