Das Bürgerbüro informiert: Der Kinderreisepass wird abgeschafft!
Kinderreisepässe können somit noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Die Dokumente besitzen eine Gültigkeit von einem Jahr und werden direkt an die Eltern ausgehändigt.
Ab dem 01.01.2024 sollen reguläre Reisepässe für Kinder ausgestellt werden. Diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und verfügen bis zum 24ten Lebensjahr über eine Gültigkeit von sechs Jahren. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine direkte Abholung von dort an entfällt und eine rechtzeitige Vorsprache zur Beantragung dann zwingend notwendig sein wird, um sich Stress und unnötige Kosten zu ersparen. Die reguläre Dauer von der Beantragung bis zur Rücksendung des Reisepasses beträgt vier bis sechs Wochen. Die Kosten belaufen sich gegenwärtig auf 37,50€.
In dringenden Fällen können Expressreisepässe für Kinder ausgestellt werden. Diese sind in der Regel nach drei Werktagen wieder abholbereit. Der Expressreisepass, der sich nur in der Produktionsgeschwindigkeit vom Reisepass unterscheidet, kostet für Kinder und Jugendliche unter 24 Jahren 69,50€.
Wie bei der Beantragung von allen Passdokumenten ist die persönliche Vorsprache des Passinhabers zwingend nötig. Das bedeutet für Sie, dass auch ein neugeborenes Kind bereits mit zur Passbeantragung kommen muss. Ab dem sechsten Lebensjahr ist es verpflichtend, dass das Kind seine Fingerabdrücke bei der Beantragung abgeben muss. Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind zudem eine Unterschrift für das Passdokument ableisten. Das mitzubringende biometrische Passbild sollte nicht älter als sechs Monate sein.
Bei Fragen rund um den Kinderreisepass und den regulären Reisepass stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06473/9144-0 oder buergerbuero@leun.de zur Verfügung!