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Beantragung Online-Wahlschein
Zur Landratswahl 27. Mai 2018
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
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donnerstags
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freitags
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Ratsinfosystem
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Mobile App der Stadt Leun

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Unser neues Dienstfahrzeug:

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Öffentliche Abgaben-Mahnung
Öffentliche Abgaben-Mahnung
(Steuer- und Gebührenmahnung)
Die Stadtkasse Leun macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.17 folgende Abgaben (Steuern und Gebühren) fällig waren:
Grundsteuer A und B IV. Quartal 2017
Wassergeld IV. Quartal 2017
Abwassergebühren IV. Quartal 2017
Niederschlagsgebühren IV. Quartal 2017
Gewerbesteuer-Vorauszahlung IV. Quartal 2017.
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind und diese nicht bis spätestens 01.12.17 bei der Stadtkasse Leun eingezahlt haben, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Nach dem 01.12.17 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahren nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage an gerechnet 1 von Hundert des auf volle 50,-- € abgerundeten Betrages.
Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen auf dem Bescheid ausgewiesenen Kassenzeichens gebeten. (Beispiel: 100000.200.1)
Reinhold Koob Andrea Becker

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr verehrte Neubürger und Gäste unserer Stadt,
im Namen der Stadt Leun heiße ich Sie auf das Herzlichste willkommen und freue mich über Ihr Interesse an unserer schönen Stadt. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, sich auf unserer Internetseite über Politik und Verwaltung, Freizeit, Kultur- und Vereine, Familienangebote sowie Wirtschafts- und Wohnungsbauthemen zu informieren. Insbesondere das Ratsinfosystem bietet Ihnen Gelegenheit, sich jederzeit hinsichtlich der aktuellen Willensbildung unserer politischen Gremien zu orientieren.
Lesen Sie hier gerne weiter
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
7:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
Montag bis Donnerstag
16:00 Uhr bis zum nächsten Tag 07:00 Uhr
Freitag
13:15 bis Mointag 07:00 Uhr
Telefon 01 51 / 16 20 30 32
Wasserversorgung des Bauhofes
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
7:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
weitere Rufbereitschaft/en
Wasserversorgung
Enwag Wetzlar
06 44 1 / 939 0
Montag bis Donnerstag
16:00 Uhr bis zum
nächsten Tag 7:00 Uhr,
Freitag
13:15 Uhr bis Montag 7:00 Uhr
Hessen Forst
Forstamt Weilburg
Kampweg 1, 35781 Weilburg
06 47 1 / 62 934 0
06 47 1 / 62 934 40 (Fax)
01 51 / 108 60 73
Abwasserverband Ulm-Lahn
35619 Braunfels - Tiefenbach
06 47 3 / 41 28 6-0