Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
_____________________________
Ratsinfosystem
_____________________________
Mobile App der Stadt Leun

QR-Code für Ihr Smartphone
_____________________________
Unser neues Dienstfahrzeug:

_______________________________
_______________________________
_______________________________
Hundehaltung in Leun
Hundehaltung
Leider müssen wir vermehrt feststellen, dass von einigen Hundehaltern die Hundehalterverordnung der Stadt Leun nicht eingehalten bzw. beachtet wird. Insbesondere werden Beschwerden über nicht angeleinte Hunde vorgebracht, die in einigen Fällen bereits Personen angegriffen und durch Biss verletzt haben.
Telefonanrufe in meiner Behörde beginnen meistens mit den Worten: „Ich bin von einem Hund gebissen worden, da müsst ihr mal was machen.“
Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Bei Angriffen von Hunden gegen Menschen oder anderen Tieren hat der Geschädigte gewissenhafte Angaben zum Sachverhalt zu machen: Was ist passiert? Wo ist es passiert (Ort und Uhrzeit)? Wer waren die Beteiligten? Gibt es Zeugen? Liegen ärztliche Atteste der Menschen oder Tiere vor? Sind ähnliche Vorfälle mit dem jeweiligen Hund schon bekannt? Gibt es Fotos der Verletzung? Gibt es Fotos vom angreifenden Hund?
Die Behörde kann und soll zur Klärung bestimmter Fragen nach § 26 HVwVfG Auskünfte jeder Art einholen, Beteiligte anhören, Zeugen vernehmen oder auch den Augenschein einnehmen, also sich vor Ort ein Bild von der Sachlage machen. Die Behörde muss nicht „Detektiv spielen“, darf aber auch nicht die Sachverhaltsermittlungen alleine auf eventuell tendenzielle Aussagen einer Person stützen, die eine Anzeige macht. Ebenso kann eine Entscheidung kaum allein auf den Einwand des betroffenen Hundehalters, der Hund sei doch immer brav und folgsam, gestützt werden. Bei Zweifelsfragen kann auch die Einschaltung eines Sachverständigen für Hundefragen oder eines Polizei-Hundeführers geprüft werden. Diese und weitere Angaben, also eine vollständige Dokumentation, dienen der Sachverhaltsaufklärung und sind von großer Bedeutung.
Deshalb der dringende Hinweis:
Personen, die Hunde halten oder führen, haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht ohne Aufsicht und die Hunde an der Leine zu führen sind.
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Ein Verstoß gegen die Hundehalterverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich mache die Hundebesitzer darauf aufmerksam, dass die Hundehalteverordnung der Stadt Leun einzuhalten ist.
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Leun

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr verehrte Neubürger und Gäste unserer Stadt,
im Namen der Stadt Leun heiße ich Sie auf das Herzlichste willkommen und freue mich über Ihr Interesse an unserer schönen Stadt. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, sich auf unserer Internetseite über Politik und Verwaltung, Freizeit, Kultur- und Vereine, Familienangebote sowie Wirtschafts- und Wohnungsbauthemen zu informieren. Insbesondere das Ratsinfosystem bietet Ihnen Gelegenheit, sich jederzeit hinsichtlich der aktuellen Willensbildung unserer politischen Gremien zu orientieren.
Lesen Sie hier gerne weiter
______________________________

(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
_______________________________
Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
7:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
Montag bis Donnerstag
16:00 Uhr bis zum nächsten Tag 07:00 Uhr
Freitag
13:15 bis Montag 07:00 Uhr
Telefon 01 51 / 16 20 30 32
Wasserversorgung des Bauhofes
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag
7:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
weitere Rufbereitschaft/en
Wasserversorgung
Enwag Wetzlar
06 44 1 / 939 0
Montag bis Donnerstag
16:00 Uhr bis zum
nächsten Tag 7:00 Uhr,
Freitag
13:15 Uhr bis Montag 7:00 Uhr
Hessen Forst
Forstamt Weilburg
Kampweg 1, 35781 Weilburg
06 47 1 / 62 934 0
06 47 1 / 62 934 40 (Fax)
01 51 / 108 60 73
Abwasserverband Ulm-Lahn
35619 Braunfels - Tiefenbach
06 47 3 / 41 28 6-0